Home
Kanzlei
Ressourcen
Kontakt
Fachbereiche

Nützliche Infos

Prozesskostenhilfe

26 März 2012, Nicola Canestrini

Wann wird der Rechtsbeistand vom Staat bezahlt?

Was ist die Prozesskostenhilfe zu Lasten des Staates? Sie ermöglicht dem besitzlosen Staatsbürger die Verteidigung in Prozesssachen, wenn seine Forderungen nicht offensichtlich unbegründet sind.

Für welche Prozesse kann man Prozesskostenhilfe erlangen? Für Zivil-, Verwaltungs-, Steuerverfahren, Außerstreitverfahren sowie Verfahren beim Rechnungshof. Ausgeschlossen sind Verfahren über Abtretungen von Forderungen und fremden Rechten, außer wenn die Abtretung zweifellos zur Zahlung vorher bestehender Forderungen und Rechte erfolgt ist. Für ein bereits abgeschlossenes Verfahren kann nicht um Prozesskostenhilfe angesucht werden.

Was ist die Prozesskostenhilfe zu Lasten des Staates? Sie ermöglicht dem besitzlosen Staatsbürger die Verteidigung in Prozesssachen, wenn seine Forderungen nicht offensichtlich unbegründet sind.

Für welche Prozesse kann man Prozesskostenhilfe erlangen? Für Zivil-, Verwaltungs-, Steuerverfahren, Außerstreitverfahren sowie Verfahren beim Rechnungshof. Ausgeschlossen sind Verfahren über Abtretungen von Forderungen und fremden Rechten, außer wenn die Abtretung zweifellos zur Zahlung vorher bestehender Forderungen und Rechte erfolgt ist. Für ein bereits abgeschlossenes Verfahren kann nicht um Prozesskostenhilfe angesucht werden.

Wer kann die Zulassung zur Prozesskostenhilfe beantragen? Italienische Staatsbürger, Ausländer, welche sich zum Zeitpunkt des Entstehens des streitgegenständlichen Rechtsverhältnisses oder Sachverhaltes ordnungsgemäß (im Strafrecht: auch widerrechtlich) im Staatsgebiet aufgehalten haben, Staatenlose, Körperschaften oder Vereinigungen ohne Gewinnzweck und ohne Handelstätigkeit.

Welche sind die Bedingungen für die Zulassung? Besteuerbares Einkommen für die persönliche Einkommensteuer, laut der letzten Steuererklärung, von nicht mehr als ? 11.528,41 (Stand: August 2015). Falls der Antragsteller mit dem Ehepartner oder anderen Angehörigen zusammenlebt, besteht nur im Strafverfahren das Einkommen aus der Summe der in demselben Zeitraum von jedem Familienangehörigen sowie dem Antragsteller erwirtschafteten Einkommen. Bei der Berechnung der Einkommensgrenzen werden auch jene Einkommen berücksichtigt, die laut Gesetz der Einkommensteuer (IRPEF) nicht unterliegen oder die der Vorsteuer oder der Ersatzsteuer unterworfen sind. Wenn der Prozess über Personenrechte handelt oder widerstreitende Interessen des Antragstellers und seiner zusammenlebenden Angehörigen betrifft, wird nur das Einkommen des Antragstellers berücksichtigt.

Was tun? Man muss ein stempelfreies Gesuch bei der Rechtsanwaltskammer des Ortes, wo sich das Prozessgericht befindet, oder im Steuerprozess bei der dort eingerichteten Kommission für Prozesskostenhilfe, oder im Strafrecht beim zuständigen Gericht abgeben oder eingeschrieben dorthin senden Die Unterschrift ist durch den Rechtsanwalt zu beglaubigen, wenn dieser schon ernannt ist; sonst muss dem Gesuch die einfache Kopie eines Personalausweises beigeschlossen werden, nach Art. 38 des D.P.R. 28.12.2000 Nr. 445. Der Antragsteller muss sich verpflichten, innerhalb 30 Tagen nach Ablauf der Frist von einem Jahr ab Überreichung dieses Gesuches oder nach der jeweils vorherigen Mitteilung bis zum Ende des Verfahrens eventuelle Änderungen des Einkommens, die für die Zulassung zur Prozesskostenhilfe von Bedeutung sind, bekannt zu geben. Wenn die Rechtsanwaltskammer oder das Gericht es verlangen, ist der Antragsteller verpflichtet, die zum Nachweis der Richtigkeit der Erklärungen nötigen Unterlagen vorzulegen.

Wie ernennt man den Rechtsanwalt? Wer zur Prozesskostenhilfe zugelassen ist, kann einen Rechtsanwalt aus den Listen der Anwälte für die Prozesskostenhilfe auswählen, die bei den Anwaltskammern und allen Gerichtsämtern des Oberlandesgerichtssprengels verfügbar sind.

Was tut die Kammer nach Eingang des Antrages? Sie muss innerhalb zehn Tagen nach Eingang des Gesuches entscheiden Sie prüft, ob die subjektiven Voraussetzungen für die Zulassung zur Prozesskostenhilfe vorliegen und ob die Forderungen des Antragstellers nicht offenbar unbegründete sind Je nach dem nimmt die den Antrag an, weist ihn ab oder erklärt ihn für unzulässig (in diesen beiden letzten Fällen kann der Antrag noch einmal an das Prozeßgericht gestellt werden, welches mit Dekret entscheidet) Die Zulassung zur Prozesskostenhilfe ist provisorisch und wird vom Prozessgericht bestätigt. Der Beschluss wird dem Antragsteller, dem zuständigen Prozessgericht und, falls positiv, dem zuständigen Direktor des regionalen Steueramtes zugestellt, welcher die Richtigkeit des vom Antragsteller bescheinigten Einkommens sowie die Übereinstimmung der angegebenen Daten mit der Steuerkartei überprüft und auch eine Überprüfung der steuerlichen Situation des Antragstellers und seiner Angehörigen überprüfen lassen kann.

Welche Wirkung hat die Zulassung? Die Zulassung zur Prozesskostenhilfe gilt für jede Instanz und jede Verfahrensphase und für alle eventuellen notwendig oder zufällig zusammenhängenden Verfahren. Im Falle des Unterliegens kann jedoch die Prozesskostenhilfe nicht für eine Berufung benutzt werden, außer für die Schadenersatzklage in einem Strafprozess. Das dem Verteidiger zustehenden Entgelt wird nach Einholung des Gutachtens des Kammerausschusses durch das Gericht festgesetzt und vom Staat bezahlt. Der Verteidiger kann in keinem Fall von der vertretenen Partei aus irgend einem Titel ein Entgelt oder eine Vergütung erhalten.

Was geschieht, wenn die Einkommenslage sich ändert oder wenn die Voraussetzungen für die Zulassung sich als falsch erweisen? Wenn im Prozessverlauf Änderungen der Einkommenslage eintreten, die für die Zulassung zur Prozesskostenhilfe wesentlich sind, oder wenn festgestellt wird, dass die Voraussetzungen nicht vorhanden sind oder dass der Antragsteller bösgläubig oder grob fahrlässig gehandelt hat, widerruft das Prozessgericht die Zulassung. Der Widerruf wirkt im Falle von Änderungen des Einkommens ab dem Zeitpunkt ihrer Feststellung; in allen anderen Fällen hat der Widerruf rückwirkende Bedeutung. Der Staat hat in jedem Fall das Recht, vom Antragsteller die nach dem Widerruf allenfalls bezahlten Beträge zurückzufordern.

Welche Strafe drohen bei nicht wahrheitsgemäßen Erklärungen? Wenn sich herausstellt, dass die Prozesskostenhilfe auf Grund unwahrer Angaben des Antragstellers gewährt worden ist, beantragt das Finanzamt den Widerruf der Gewährung und übermittelt dei Unterlagen der Staatsanwaltschaft. Es droht eine Freiheitsstrafe von einem bis zu fünf Jahren Gefängnis und eine Geldbuße von ? 309,87 bis zu ? 1.549,37 (von L. 600.000 bis zu L. 3.000.000). Die Strafe wird erschwert, wenn sich aus der Handlung die Gewährung oder Beibehaltung der Zulassung zur Prozesskostenhilfe ergeben hat; die Verurteilung bewirkt den Widerruf der Zulassung und die Rückforderung der vom Staat ausgelegten Beträge. Dieselben Strafen gelten für den, welcher zwecks Beibehaltung der Prozesskostenhilfe die Mitteilung von Einkommensänderungen unterlässt.

Man verweist auch auf die von der europäischen Kommission betriebenenWebseiten des Europäischen Justiziellen Netzes für Zivil- und Handelssachen (scheint allerdings nicht auf dem neuesten Stand zu sein: deshalb sind die Verweise auf externe Seiten immer ohne Gewär).