Datenschutzhinweise Geldwäschebekämpfung
In Italien ist der Datenschutz geregelt durch das Gesetzesdekret Nr. 196 vom 30. Juni 2003, genannt Codice in materia di protezione dei dati personali. Es werden darin in organischer Weise frühere Gesetzestexte sowie das EU-Richtlinie Nr. 2000/58 über den Schutz elektronischer Mitteilungen vereint.
Verantwortlicher der im Zuge der anwaltlichen Vertretung mitgeteilten personenbezogenen Daten im Sinne des Art. 13 des Einheitstextes fuer Datenschutz [Gesetzesdekret Nr. 196/2003, "Einheitstext"] ist RA Nicola Canestrini.
Die Behandlung der Daten seitens der Rechtskanzlei canestriniLex erfolgt unter Berücksichtigung des Berufsgeheimnisses ausschließlich zum Zweck der korrekten und vollständigen Durchführung des erteilten beruflichen Auftrags, sei dies im gerichtlichen als auch im außergerichtlichen Bereich.
Die Datenbehandlung kann aus allen Operationen oder der Gesamtheit der unter Art. 4, 1. Absatz, Buchstabe 1) des Einheitstextes genannten Operationen bestehen: Sammlung, Registrierung, Organisation, Verwahrung, Abruf, Verarbeitung, Änderung, Wahl, Auszug, Vergleich, Nutzung, Verbindung, Blockierung, Mitteilung, Löschung und Zerstörung von Daten: so werden z.B. die Daten auch, unter Zuhilfenahme manueller und elektronischer Geräte (Computer, Netzwerk) mit spezieller Software bei Gewährleistung der Sicherung und Geheimhaltung sowie der Sicherheit der Automatisierung, Speicherung und Verwaltung bearbeitet.
Die Behandlung erfolgt durch den Inhaber und/oder durch die hiermit beauftragten Mitglieder der Kanzlei sowie, sofern zur Durchführung des Mandats notwendig, durch externe, eigens damit beauftragte Berater (inkl. Stellvertreter) der Kanzlei.
Die Übermittlung allgemeiner, sensibler und gerichtlicher personenbezogener Daten ist für die Abwicklung des erhaltenen Mandats und/oder die Erfüllung der hiermit zusammenhängenden Pflichten notwendig.
Die eventuelle Verweigerung des Betroffenen, personenbezogene Daten, wie vorangehend beschrieben, zu übermitteln, hat die Verhinderung der Kanzlei, den für eine korrekte Abwicklung ihres Mandats notwendigen Tätigkeiten nachzukommen, zur Folge.
Die übermittelten personenbezogenen Daten kommen den mit ihrer Behandlung beauftragten Personen zur Kenntnis und können im Rahmen der Abwicklung des beruflichen Auftrags externen Mitarbeitern, im gerichtlichen Bereich Tätigen, der Gegenseite und ihren Rechtsbeiständen, Schiedsrichtern und allgemein allen Jenen mitgeteilt werden, für welche dies zur korrekten Abwicklung des erhaltenen beruflichen Mandats notwendig ist.
Die übermittelten personenbezogenen Daten werden nicht verbreitet.
Art. 7 des Einheitstextes gewährt den Betroffenen die Ausübung spezifischer Rechte, darunter dasjenige, vom Inhaber die Bestätigung des Vorhandenseins oder Mangels seiner personenbezogenen Daten und deren Zurverfügungstellung in begreiflicher Form zu erlangen; der Betroffene ist berechtigt, Kenntnis über den Ursprung der Daten, den Zweck und die Art und Weise deren Behandlung, der hierauf angewandten Logik, der Identifikationselemente des Inhabers und der Subjekte, welchen die Daten mitgeteilt werden können, zu erlangen; er hat ebenfalls Anrecht auf Aktualisierung, Korrektur und Ergänzung der Daten, deren Löschung oder Umwandlung in anonyme Form sowie auf Blockierung der gesetzeswidrig behandelten Daten; der Inhaber kann sich der Behandlung bei Vorliegen eines gerechtfertigten Grundes widersetzen, außer im Fall der gesetzlich vorgeschriebenen Behandlung; so z.B. auch zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten (wie die Identifikation des Mandanten und Aufbewahrung der Daten) nach dem Geldwäschegesetz (GvD. 231/07).
Geldwäsche
Genanntes italienisches Geldwäschegesetz wurde in Durchführung der EU-Richtlinie 2005/60 erlassen und ist deshalb in Sache Sorgfaltspflichten, Identifizierung des Mandanten, Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten, sowie Meldung von Verdachtsfällen (Terrorismusfinanzierung, ..) dem deutschen Gesetz vom 13.08.2008 (BGBl. I S. 1690) sehr ähnlich.
Rechtsanwälte sind demnach verpflichtet, den Mandanten zu identifizieren und in eienem Register aufzuzeichnen (und die Daten 10 Jahre lang aufzubewahren), wenn sie für ihren Mandanten an der Planung oder Durchführung von folgenden Geschäften mitwirken:
- Kauf und Verkauf von Immobilien oder Gewerbebetrieben,
- Verwaltung von Geld, Wertpapieren oder sonstigen Vermögenswerten,
- Eröffnung oder Verwaltung von Bank-, Spar- oder Wertpapierkonten,
- Beschaffung der zur Gründung, zum Betrieb oder zur Verwaltung von Gesellschaften erforderlichen Mittel,
- Gründung, Betrieb oder Verwaltung von Treuhandgesellschaften, Gesellschaften oder ähnlichen Strukturen, oder wenn sie im Namen und auf Rechnung des Mandanten Finanz- oder Immobilientransaktionen durchführen.
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Die Techniken, die dafür verwendet werden, laufen unter dem Namen Data Mining. Solche Profile können nicht nur dafür verwendet werden, Werbung gezielt zu platzieren, sie können für Diskriminierung eingesetzt werden (mehr dazu: "Ihre Datenspuren im Internet", Philipp Schaumann, http://sicherheitskultur.at/, April 2015).